Quelle

Gesetz

Status

geltendes Recht

Stand

aktuell

Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat beschlossen worden und damit geltendes Recht. Es ist zwingend ab 2010 anzuwenden, wahlweise bereits ab 2009.

Die Regelungen des Handelsgesetzbuches zur Rechnungslegung und Bilanzierung von Unternehmen wurden erstmals umfassend überarbeitet. Dies hat Folgen für Ihre Buchhaltung und vor allem für die Erstellung Ihrer Abschlüsse und damit auch für die Erstellung Ihrer Steuererklärungen.

Lassen Sie sich umfassend beraten, legen Sie die Buchhaltung in die Hände eines Fachmannes oder stellen Sie Ihrem Buchhalter einen Steuerbrater zur Seite. Die bilanzielle Darstellung Ihres Unternehmens kann jetzt in vielen Fällen erheblich mehr beeinflusst werden. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, vermeiden Sie Schwierigkeiten bei Gesprächen mit Ihrer Bank.

Auch steuerliche Fragen stellen sich nach dem BilMoG neu, insbesondere die Abkehr von der Maßgeblichkeit führt hier zu neuen Anforderungen. In vielen Fällen muss dringend zur Erstellung einer gesonderten Steuerbilanz geraten werden, um die hier möglichen oder zwingenden zur Handelsbilanz abweichenden Wertansätze prüfungssicher zu dokumentieren.

Dipl.-Jur. Jörg Rolle
Steuerberater

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